3D-Druck - Objektdruck - Textildruck
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AGB

 

§1 Bestellungen
[1.1] Bestellungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
[1.2] Die Kunde muss berechtigt sein, die Firma offiziell zu vertreten.
[1.3] Alle durch den Auftraggeber erworbenen Waren bleiben so lange Eigentum von rapid manufacture Inh. Sven Glückler, bis alle Zahlungen erfolgt und die Waren vollständig bezahlt sind.
§2 Preise
[2.1] Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro. Die Höhe der Versandkosten entnehmen Sie bitte unserem verbindlichen Angebot.
§3 Zahlungen
[3.1] In jedem Fall ist eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Endpreises gesamter Bestellung erforderlich, erst dann erfolgt die Produktion des Auftrags. Der noch ausstehende Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung netto zu bezahlen.
[3.2] Im Falle der Stornierung einer Bestellung trägt der Auftraggeber alle Kosten, die rapid manufacture Inh. Sven Glückler bei der Bearbeitung bzw. Ausführung des Auftrags entstanden sind.
[3.3] Im Falle des Zahlungsverzugs durch den Auftraggeber ist rapid manufacture Inh. Sven Glückler berechtigt, Verzugszinsen für zu spät eingegangene Zahlungen zu berechnen und des Weiteren dem Auftraggeber Kosten für Mahnungen in Rechnung zu stellen.
[3.4] Im Falle von Streitigkeiten hat der Auftraggeber kein Recht, die fällige Zahlung oder Teile der Zahlung für die erworbenen Waren zurückzuhalten. Eine eventuelle Rechnungsänderung oder Streichung der Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus dem Streitpunkt bzw. dessen Lösung ergeben, treten erst nach einer gemeinsamen Übereinkunft beider Parteien in Kraft.
[3.5] Rapid manufacture Inh. Sven Glückler trägt die Verantwortung für die bearbeitete Bestellung bzw. den ausgeführten Auftrag nur bis zur Höhe dessen selbigen Wertes.
[3.7] Rapid manufacture Inh. Sven Glückler übernimmt keinerlei Haftung für Kosten, die aus verspäteten Lieferungen z.B. auf Grund von Warenvorratsproblemen resultieren. Dies beinhaltet Kosten für Arbeitskräfte, Neuverpackung, Sondertransporte u.ä.
§4 Produkte und Fertigung
[4.1] Bei vom Kunden gelieferten Rohmaterialien übernimmt rapid manufacture Inh. Sven Glückler keine Haftung für die Qualitätskontrolle der Waren. rapid manufacture Inh. Sven Glückler kann auch einen Preisaufschlag für die Bearbeitung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Waren verlangen. Des Weiteren muss eine Ausschussrate in Höhe von 5 bis 15 % akzeptiert werden, wenn auf Bekleidungsartikel des Kunden gedruckt werden soll. rapid manufacture Inh. Sven Glückler ist nicht für Fehldrucke innerhalb dieses Waren segments verantwortlich.
[4.2] rapid manufacture Inh. Sven Glückler übernimmt keine Haftung für zeitweilige Lieferschwierigkeiten, die auf Zulieferanten zurückzuführen sind.
[4.3] rapid manufacture Inh. Sven Glückler ist berechtigt, Waren in Teillieferungen zuzustellen. Jede Teillieferung wird von einer gesonderten Rechnung begleitet.
[4.4] rapid manufacture Inh. Sven Glückler ist berechtigt, Abänderungen hinsichtlich der Anzahl der bestellten Waren für bestimmte Größen von Bekleidungsartikeln vorzunehmen. Die Änderungen sollten nicht mehr als 10% der bestellten Warenmenge betragen.
[4.5] rapid manufacture Inh. Sven Glückler übernimmt keine Haftung für Unterschiede zwischen den Farben der im Katalog präsentierten Waren und den Farben der gelieferten Waren. Dies betrifft auch eventuelle Abweichungen der Farbtöne innerhalb einer Lieferung bzw. eines Warensegments.
[4.6] rapid manufacture Inh. Sven Glückler übernimmt keine Haftung für die Unterschiede von Größen und sonstigen Formen der Textilien. Es kann je nach Hersteller zu verschiedenen Maßen kommen und können in unterschiedlichen Größen ausfallen.
§5 Geheimhaltung
[5.1] Die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Ausführung der Leistungen unter diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien gelten nicht als vertraulich und müssen vom Auftragnehmer auch nicht vertraulich behandelt werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren in Textform im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes.
§6 Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware/höhere Gewalt
[6.1] Wenn rapid manufacture Inh. Sven Glückler wegen Nichtverfügbarkeit einer Ware oder ihrer Materialien oder wegen höherer Gewalt die bestellte Ware nicht rechtzeitig oder gar nicht liefern können, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.
[6.2] Ist die Lieferung unmöglich oder können wir auch die neue Lieferfrist nicht einhalten, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir Ihnen in diesem Fall unverzüglich. rapid manufacture Inh. Sven Glückler kann aufgrund folgenden Punkten den Vertrag auflösen:
- wenn ein Lieferant Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig liefert, obwohl wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hatten, d. h. zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses mit uns ein Lieferauftrag mit dem Lieferanten der Ware bestand, der objektiv gesehen die Erwartung zuließ, dass wir Ihnen daraus bei reibungslosem Ablauf die Ware wie vereinbart werden liefern können, und es sich nicht lediglich um eine kurzfristige Lieferstörung handelt;
- im Falle höherer Gewalt, das heißt, wenn ein unvorhersehbares und außergewöhnliches Ereignis die Lieferung nicht nur kurzfristig verzögert oder unmöglich macht und wir dies nicht mit uns zumutbaren Mitteln vermeiden können beispielsweise bei Streiks am Produktionsort, Unfällen, die wir nicht zu vertreten haben oder Unwettern auf den Transportwegen.
[6.3] Von dem Rücktrittsrecht nach dieser Ziffer unberührt bleiben unser und Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).
§7 Versand und Verpackung
[7.1] Die Textilien/ Produkte werden alle in einem Karton verpackt. Wir sind nicht verpflichtet jedes Textil/ Produkt extra zu verpacken
[7.2] Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen
[7.3] Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse.
§8 Lieferbedingungen
[8.3] Bei der Entgegennahme der Warensendung von dem beauftragten Transportunternehmen ist der Auftraggeber verpflichtet im Falle von beschädigten Kartons oder Waren dies im Beisein des Kuriers im Frachtbrief schriftlich zu vermerken. Anderenfalls entfallen jegliche Ansprüche bei späteren Reklamationen.
§9 Reklamationen
[9.1] Nur Waren, bei denen eindeutig eine Beschädigung festgestellt wurde, sind reklamationsfähig. Bedruckte Textilien/ Produkte sind nicht reklamier fähig. Alle Mängel hinsichtlich der Qualität oder Quantität ein jeder Warensendung sind schriftlich innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Warenabnahme durch den Auftraggeber, mitzuteilen. Der Auftraggeber hat alle Transportkosten, die sich aus der Rücksendung mangelhafter Waren ergeben, selbst zu tragen.
[9.2] Nach dem Weiterverkauf der Waren an einen dritten Käufer, gehen alle Haftungsansprüche für jegliche Mängel hinsichtlich der Qualität oder Quantität auf den Auftraggeber über. Eine Rücksendung bzw. Rücknahme von Waren, die in irgendeiner Weise weiterverarbeitet wurden, ist nicht möglich und wird nicht anerkannt.
§10 Rechte-Copyright
[10.1] Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis für die Nutzung der von rapid manufacture Inh. Sven Glückler hergestellten Produkte für Werbezwecke, für die Website oder als Teil seiner Auslagen auf Messen und Ausstellungen. Die Produkte werden hierbei als Muster zur Verdeutlichung der Produktionsmöglichkeiten in Bezug auf die Qualität der Drucke und Stickereien genutzt. Wir sind berechtigt, Informationen hinsichtlich für den Auftraggeber ausgeführter Aufträge in seine Werbematerialien einzuschließen.
[10.2] Der Auftraggeber ist vollständig für die Urheberrechte (Copyright) verantwortlich und/oder das Recht auf Registrierung des Logos, was für eine Bearbeitung des Auftrags wesentlich ist.
§11 Verpflichtungen
[11.1] Dem Kunden und der Firma rapid manufacture Inh. Sven Glückler wird gegenseitig die Verantwortung für Wirkung der höheren Gewalt erlassen. Mit der Bezeichnung „höhere Gewalt” sind die Ereignisse und Unfälle gemeint, die man nicht voraussehen kann und die nach der Vertragsschließung passiert sind und ein Hindernis in Erfüllung der Vertragsbedingungen bilden. Es werden hier insbesondere Kriege und andere Militärmaßnahmen, Mobilisationsbefehle, Vermögenseinziehung oder Embargos, Proteste, Aufstände, Revolutionen, Militär oder Zivilputsche, Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Überschwemmung, Brände (von der entsprechenden Behörde vermittelt), Streiks, falls sie gemäß dem Recht über Streiks durch den Gewerkschaftsbundvorstand verhängt werden, gemeint.
§12 sonstiges
[12.1] Aufträge, die mit einem Handelsvertreter abgeschlossen werden, müssen vom Hauptbüro bestätigt werden. Die Zustimmung kann jederzeit grundlos verweigert werden.
[12.2] Alle eventuell auftretenden Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen sollten auf freundschaftlich-gütlichem Wege gelöst werden. Falls keine Einigung erreicht wird, ist die Angelegenheit dem für den eingetragenen Firmensitz von LYNKA zuständigen Gericht zur Entscheidung zu übergeben.
[12.3] Für Streitfragen, die nicht durch vorstehende Geschäftsbedingungen geregelt sind, finden die Bestimmungen des Zivilrechts Anwendung.
[12.4] Mit einer Bestellung bei rapid manufacture Inh. Sven Glückler akzeptiert das auftraggebende Unternehmen alle vorhergenannten Vereinbarungen.